Rechtsgebiete

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Erbrecht

Jeder kann über sein Vermögen selbst verfügen und nach seinen Vorstellungen und Wünschen den Verbleib seines Vermögens nach dem Tod durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln. Anderenfalls geht Ihr Vermögen nach den Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge auf Ihre nächsten Verwandten und Ihren Ehegatten über. Damit es wegen des Erbes zu keinem Streit in der Familie kommt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken über die Verteilung des eigenen Vermögens zu machen. Wenn Sie Inhaber eines Unternehmens (z. B. einer Apotheke) sind, ist eine gut durchdachte Nachfolgeplanung von großer Bedeutung.

 

Die Kanzlei Nollau & Rößler berät Sie über Ihre Möglichkeiten der Nachlassgestaltung, unterstützt Sie bei der Formulierung Ihres letzten Willens und bei der Erstellung eines formgültigen Testaments. Bei der Nachfolgeplanung für Ihre Apotheke informieren wir Sie über die erbrechtlichen Konsequenzen aus dem Apothekenrecht und gestalten mit Ihnen die Zukunft Ihrer Apotheke.

Die Fragen zur Abwicklung des Erbfalls können wir unseren Mandanten beantworten.  Wir informieren Sie, welche Wege nach dem Tod eines Angehörigen zu erledigen sind, unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins, der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, der Aufteilung des Nachlasses und der Berechnung des Pflichtteils. Gehört ein Grundstück zum Nachlass, sind wir Ihnen bei der Berichtigung des Grundbuchs behilflich.

 

Die Kanzlei Nollau & Rößler berät und vertritt den einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft, wenn es darum geht, den Nachlass einvernehmlich oder streitig auseinanderzusetzen. Bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Erkrankung, ein Unfall, eine psychische Krise – es gibt viele Situationen, in denen ein Mensch vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen für sich und sein eigenes Leben mehr treffen kann. Durch eine Vorsorgevollmacht kann für Notsituationen dafür gesorgt werden, dass Angehörige sofort die rechtlichen Interessen wahrnehmen können.

 

Die Patientenverfügung stellt sicher, dass der dort geäußerte Wille beachtet werden muss, wenn beispielsweise eine Entscheidung für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen zu treffen ist und der Verfügende seinen Willen nicht mehr selber kundtun kann.

 

Die Kanzlei Nollau & Rößler unterstützt Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Erbrecht.

Unsere Schwerpunkte:

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