Rechtsgebiete

Mietrecht & Wohnungs­eigentumsrecht

Fast jeder wird im Lauf seines Lebens einmal mit Problemen aus dem Bereich des Mietrechts konfrontiert, sei es als Mieter oder sei es als Vermieter. Dabei wird das Mietrecht für den juristischen Laien zunehmend zu einer komplexeren Materie. In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind in der jüngeren Vergangenheit derart viele wegweisende gerichtliche Entscheidungen ergangen.

 

Die Kanzlei Nollau & Rößler bearbeitet Mandate aus dem Wohnraum- und dem Gewerberaummietrecht. Dabei vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern.

 

Die Spannbreite unserer Tätigkeiten erstreckt sich von Erarbeitung individueller Mietverträge und der Beratung vor Vertragsschluss, über Fragen zu Rechten und Pflichten bei Mängeln an der Mietsache, Wirksamkeit von Mieterhöhungsverlangen, Rechtmäßigkeit der Umlage von Betriebskosten bis hin zur Zulässigkeit und Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung. Aber auch nach der Beendigung eines Mietverhältnisses können Probleme entstehen, wenn es darum geht, ob Schönheitsreparaturen geschuldet oder ordnungsgemäß ausgeführt wurden, ob dem Vermieter Schadensersatzansprüche wegen einer Verschlechterung der Mietsache zustehen und zu welchem Zeitpunkt bzw. in welcher Höhe die geleistete Mietsicherheit zurückzugewähren ist.

Wohnungseigentümer und Verwalter beraten und unterstützen wir bspw. bei der Beilegung von Unstimmigkeiten zwischen Eigentümern oder der Beantwortung von Fragen zu Formalien der Einberufung von Eigentümerversammlungen und der ordnungsgemäßen Beschlussfassung.

Unsere Schwerpunkte:

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Beitrag vom 12. März 2021