Rechtsgebiete

Allgemeines Vertragsrecht

Vertragliche Regelungen bestimmen den Alltag von Privatpersonen und Unternehmern und damit auch den unserer Kanzleiarbeit. 

 

Das allgemeine Vertragsrecht ist durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt, die sowohl Gestaltungsfreiheit des Inhaltes wie auch die Wahl des Vertragspartners bedeutet. Dieser Grundsatz wird durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen beschränkt. Beispielhaft sei hier auf das Recht der AGB, Diskriminierungsverbote oder das Verbot sittenwidriger Verträge hingewiesen.

Neben den klassischen Vertragstypen wie z.B. dem Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienstleistungs-, Darlehens-, Werk-, Versicherungs-, Bürgschafts- oder Schenkungsverträge gibt es atypische Verträge, die ihrem eigenen Gepräge folgen – Verträge sui generis – und die sich aus mehreren rechtlichen Komponenten – gemischte Verträge – zusammensetzen.

 

So vielfältig die Vertragsgegenstände und Lebenssachverhalte sind, so oft sind die grundsätzlichen Fragestellungen gleich: das Zustandekommen, die Umsetzung und die Beendigung von Verträgen. Unsere Beratung und Vertretung erstreckt sich auf all diese Vertragsstadien. Allgemeines Vertragsrecht ist daher ein Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit aber auch der Schnittpunkt zu speziellen Rechtsbereichen, die die Kanzlei Nollau & Rößler schwerpunkthaft bearbeitet.

 

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang unser Beratungs- und Vertretungsangebot im Vorfeld eines Vertragsschlusses, dass die Erstellung eines Vertragsentwurfes bzw. dessen Prüfung zum Gegenstand hat.

Vertragswerke unterliegen grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit und werden immer umfangreicher. Die Vertragsklauseln selbst unterliegen der Auslegung und können mit anderen Regelungen verknüpft sein, so dass die Rechtsfolgen von juristischen nicht geschulten Vertragsparteien nicht rechtssicher eingeschätzt werden können. Nicht zuletzt ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu konkreten Problemkreisen bereits bei der Vertragsgestaltung essentiell. Anwaltliche Beratung bei der Erstellung bzw. der Prüfung eines Vertragsentwurfes in diesem Stadium kann oftmals Auseinandersetzungen nach Vertragsschluss vermeiden und trägt gerade bei langfristigen Verträgen zu einem Miteinander der Vertragsparteien auf Augenhöhe bei.

Auch nach Vertragsschluss vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und/oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen. Das Angebot unserer Kanzlei erstreckt sich hier auf die außergerichtliche und die gerichtliche Geltendmachung und/oder Abwehr im gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren, umfasst insbesondere auch die eilbedürftige Sicherung Ihres Anspruches im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes.

 

Bei Fragen der Vertragsbeendigung, etwa durch Anfechtung, Widerruf, Kündigung und/oder Aufhebung beraten und vertreten wir Sie ebenfalls umfassend. Schließlich setzen wir Ihren Anspruch außergerichtlich oder im Wege der Zwangsvollstreckung im Rahmen unseres Forderungsmanagements für Sie durch.

 

Kommen Sie auf uns zu.