Rechtsgebiete

Grundstücks- und Immobilienrecht & Bau- und Architektenrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung, einer Bestandsimmobilie oder eines Baugrundstücks zur Errichtung des eigenen Hauses verwirklicht sich für viele Menschen ein Lebenstraum. Der Immobilienkauf hat langfristig Einfluss auf die weitere Lebensgestaltung. Es verändert sich nicht nur die Wohnanschrift, sondern auch die persönliche und wirtschaftliche Situation. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und häufig zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Der Grundbesitz ist auch für den Verkäufer oftmals der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens. Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und Privatpersonen sind immer wieder mit den verschiedenen Regelungen des Grundstücks- und Immobilienrechts konfrontiert. Dabei sind die rechtlichen Fragen um die Immobilie vielfältig, meist sehr komplex und erfordern fachliche Kompetenz.

Die Kanzlei Nollau & Rößler berät ihre Mandanten sowohl vor, während als auch nach dem Grundstücks- oder Immobilienkauf bzw. -verkauf. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei der Prüfung des Immobilienkaufvertrages und weiterer relevanter Unterlagen (Katasterauszug, Mietverträge, Grundbuchauszug, Bebauungsplan). Wir unterstützen Sie auch bei der Beantwortung der Rechtsfragen zu den bestehenden oder einzuräumenden Belastungen eines Grundstücks (Grundschuld, Hypothek, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Leitungsrechte, Wegerechte usw.).

Unsere Schwerpunkte:

Bau- und Architektenrecht

Fester Bestandteil eines jeden Bauvorhabens sollte eine umfassende Beratung zu allen Vertragsfragen (z.B. Vertragsschluss, Gewährleistungs-, Vergütungs-, Haftungs- und Versicherungsfragen, Fragen nach der Einbeziehung der VOB/B etc.) sein. So lassen sich Risiken von Anfang an minimieren.

Die Kanzlei Nollau & Rößler unterstützt Sie vor der Errichtung oder Sanierung eines Gebäudes bei der Prüfung der Bauverträge. Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht während der Umsetzung des Bauvorhabens die Konfliktvermeidung. Bei anstehenden Problemen suchen wir das Gespräch mit ausführenden Unternehmen und erarbeiten ergebnisorientierte Lösungen. Sollte sich der Konflikt dennoch nicht einvernehmlich klären lassen, vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unsere Schwerpunkte: