Rechtsgebiete

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Verwaltungsrecht

Das Recht der Verwaltung regelt primär die Beziehungen zwischen staatlicher Seite und dem Bürger. Der Staat nimmt dabei seine Aufgaben durch Gebietskörperschaften (Bund, Land, Stadt etc.) oder in Form der Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Amt, Zweckverband etc.) wahr.

Die Verwaltung agiert im Alltag durch sog. Verwaltungsakte. Die Prüfung deren Rechtmäßigkeit ist umso wichtiger, als Verwaltungsakte ggf. auch dann zum Nachteil des Bürgers vollzogen werden können, wenn sie zwar die Rechte des Bürgers verletzen, aber von diesem nicht durch Rechtsbehelf – Widerspruch, Einspruch oder Klage – angefochten wurden. Maßgebliche Begriffe des Verwaltungsrechtes sind insofern die Begriffe der Bestandskraft, aber auch des Vertrauensschutzes, des staatlichen Ermessens und der Interessenabwägung sowie im Ergebnis die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns.

Inhaltliche Streitpunkte in diesem Rechtsgebiet betreffen häufig behördliche Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, wie Sie Ihnen etwa in Gestalt bei der Erteilung einer Baugenehmigung, einer Gaststättengenehmigung, einer sonstigen fachrechtlichen Genehmigung (Denkmalschutz, Naturschutz), einer Erlaubnis für die Ausübung von Gewerbe oder Handwerk schon einmal begegnet sind. Entsprechend der Ausrichtung unserer Kanzlei beraten und vertreten wir Sie auch in Verfahren betreffend die Erlaubnis zur Erbringung und Abrechnung bestimmter ärztlicher Leistungen, die Zulassung zur Berufsausübung von Angehörigen der freien Berufe. Unsere Kanzlei befasst sich selbstverständlich auch mit Fragen der Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Apotheke.

Für den Fall, dass der Staat die Erteilung einer Genehmigung oder Erlaubnis ablehnt, prüfen wir die Durchsetzbarkeit Ihres Antrags im Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren, und vertreten Sie in dem entsprechenden Verfahren. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in einem dem Widerspruchs- oder Klageverfahren vorgeschalteten außergerichtlichen Verwaltungsverfahren, nehmen mit Ihnen gemeinsam Anhörungen war und erörtern die Möglichkeiten einer gütlichen Streitbeilegung.

Ein weiterer Aspekt staatlichen Handelns ist der Eingriff des Staates in Ihre Rechte. Dies erfolgt durch Aufhebung, Widerruf oder Beschränkung von Genehmigungen und damit verbundene Rückforderungen oder andere belastende Handlungsgebote. Auch hier prüfen wir die Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns, um Sie vor einer unberechtigten Inanspruchnahme zu schützen.

Zu unserer Tätigkeit als Anwalt für Verwaltungsrecht gehört es auch, die Rechtmäßigkeit öffentlicher Abgaben, Gebühren und Beiträge zu prüfen.

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