Rechtsgebiete
Versicherungs- & Haftpflichtrecht
Versicherungsgesellschaften bieten Verträge an, welche Schutz vor Risiken in vielfältigen Lebensbereichen versprechen und im Schadensfall einen finanziellen Ausgleich gewährleisten sollen. Allerdings sind die Versicherungsgesellschaften nicht nur der Partner des Versicherten, sondern auch Unternehmen, welche eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen. Daher beinhaltet diese Beziehung ein erhebliches Konfliktpotenzial.
Die Kanzlei Nollau & Rößler unterstützt Sie bereits vor Abschluss eines Vertrages bei der Beantwortung von Fragen zu den Versicherungsbedingungen und der Klärung des Leistungsumfanges.
In einem Versicherungsfall, sei es der Wasserschaden in der Wohnung, der Sturmschaden am Wohngebäude oder Schäden an Körper, Gesundheit und Eigentum, die auf herabfallende Teile aufgrund mangelhafter Unterhaltung von Gebäuden zurückzuführen sind, machen wir für Sie die Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend. Soweit der Schädiger über keine einstandspflichtige Versicherung verfügt, verfolgen wir die Ansprüche gegenüber ihm persönlich.
Bitte sprechen Sie uns an.
Unsere Schwerpunkte:
- Sachversicherungsrecht (z.B. das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (z.B. das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (z.B. das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe)
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung