Rechtsgebiete

Wir beraten Sie im Apothekenrecht

Apotheker haben im Gesundheitswesen eine besondere Stellung, da diese in ihrer Ausübung als Heilberufler stets das Allgemeinwohl im Auge behalten müssen und das Betreiben einer Apotheke nicht ausschließlich nach rein kaufmännischen Aspekten erfolgen kann. Aus diesem Grund werden dem Apotheker auch die Besonderheiten eines Gewerbetreibenden zuteil.

Sofern es um den Verkehr mit den Arzneimitteln an sich geht, etwa um die Abgabe von Arzneimitteln oder die Haftung für Arzneimittelschäden, so findet das Arzneimittelgesetz Anwendung. Dabei ist stets zu beachten, dass der Verkehr von Arzneimitteln immer nur im Interesse einer sicheren und ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung erfolgen darf.

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Apothekenrecht.

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