Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Von dem Themenkomplex Verkehrsrecht werden sämtliche Problemstellungen umfasst, welche mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen können. Darunter fallen Fragen zu Kauf, Leasing und Miete von Kraftfahrzeugen, zur Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall und die Beurteilung der Erfolgsaussichten in Bußgeldsachen bzw. bei Straftaten im Straßenverkehr.

 

Die Kanzlei Nollau & Rößler unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall gegenüber dem Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Unabhängig davon, ob Sie als Fahrzeugführer, Fahrradfahrer oder Fußgänger an dem Unfall beteiligt waren, prüfen wir zunächst die Haftungsfrage. Im Weiteren klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schadenspositionen entstanden sind und in welchem Umfang ein finanzieller Ersatz verlangt werden kann. Gerade bei Personenschäden ist die Beurteilung der Höhe von möglichen Schmerzensgeldansprüchen oder die Durchsetzung eines Verdienstausfalls und eines Haushaltsführungsschadens für den juristischen Laien schwierig.

Wenn Ihnen die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit, bspw. eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß, zur Last gelegt wird, prüfen wir, inwieweit dieser Vorwurf begründet ist und legen für Sie ggf. die entsprechenden Rechtsmittel ein. Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Verkehrsstrafsachen, wie z.B. einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr oder dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

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Beitrag vom 24. Februar 2021

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