Rechtsgebiete

Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Insolvenzrecht

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmern und Gewerbetreibenden bei bevorstehender und schon eingetretener persönlicher und unternehmerischer Insolvenz.

Wenn es um unternehmerische Insolvenzverfahren geht, verfolgen wir bei der Kanzlei Nollau & Rößler ein maßgebliches Ziel: den Erhalt von Unternehmen im Interesse aller Beteiligten. Vor diesem Hintergrund kämpfen wir für den Erhalt und die Sanierung des Unternehmens, wann immer dies möglich und vertretbar ist. Ein „funktionierendes und lebendes“ Unternehmen bringt für alle Beteiligten das bestmögliche Ergebnis – für Gläubiger und Vertragspartner ebenso wie für Arbeitnehmer und Eigentümer.

Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Insolvenzrecht.

Unsere Schwerpunkte: